Abholservice-Bedingungen

Fahrradservice mit Heimabholung und Rückbringung

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen im Rahmen des Fahrradservice mit Heimabholung und Rückbringung. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen.

Wir bieten einen Fahrradservice inklusive Abholung des Fahrrads beim Kunden sowie Rückbringung nach erfolgter Reparatur bzw. Wartung. Der Service umfasst ausschliesslich Fahrräder, die sich in den definierten Postleitzahlgebieten befinden.

Der Kunde stellt sicher, dass:

  • das Fahrrad zum vereinbarten Zeitpunkt am abgemachten Ort zugänglich und abholbereit ist
  • das Fahrrad in einem transportfähigen Zustand übergeben wird
  • vorbestehende Schäden dem Auftraggeber vor der Abholung gemeldet werden
  • der vereinbarte Abstellort für die Rückgabe zugänglich und geeignet ist

Abholgebiet und Verfügbarkeit

Die Heimabholung erfolgt ausschliesslich in den von uns definierten Postleitzahlgebieten. Ausserhalb dieser Gebiete ist keine Abholung möglich.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Abholung oder Rückbringung. Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Terminen und Ressourcen. Wir behalten uns vor, Abholtermine zu verschieben oder abzusagen, und werden den Kunden in einem solchen Fall so früh wie möglich informieren.

Servicepakete und Zustandsprüfung

Wir bieten Servicepakete zu Fixpreisen an. Unabhängig davon wird jedes Fahrrad bei Annahme geprüft. Falls dabei zusätzlicher Handlungsbedarf festgestellt wird, erhältst du ein separates Angebot – die Ausführung erfolgt nur nach deiner Zustimmung.

Servicegebühr bei nicht aufgefundenem Fahrrad

Kann dein Fahrrad zum vereinbarten Termin nicht aufgefunden oder abgeholt werden, wird eine Anfahrtspauschale von CHF 50.– in Rechnung gestellt.

Abholgebiet

Die Heimabholung ist ausschliesslich in unseren definierten Postleitzahlgebieten möglich. Es besteht kein Anspruch auf Abholung – die Verfügbarkeit von Terminen bleibt vorbehalten.

Haftung

Wir behandeln alle uns anvertrauten Fahrräder mit grösster Sorgfalt. Die Haftung für Schäden, Verlust oder Diebstahl am Fahrrad wird wie folgt geregelt:

Beginn der Haftung:
Unsere Haftung beginnt in dem Moment, in dem das Fahrrad physisch in unser Fahrzeug verladen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt liegt die Verantwortung beim Kunden.
Ende der Haftung bei persönlicher Übergabe:
Bei persönlicher Rückgabe des Fahrrads an den Kunden endet unsere Haftung mit der Übergabe und Bestätigung durch den Kunden.
Ende der Haftung bei unpersönlicher Rückgabe:
Wird eine Rückgabe ohne persönliche Übergabe vereinbart (z. B. Abstellen am vereinbarten Ort), haften wir ausschliesslich bis zum Moment, in dem das Fahrrad am vereinbarten Abstellort abgestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt liegt die Verantwortung wieder beim Kunden. Der Abstellort sowie der Zeitpunkt der Rückgabe werden dokumentiert.

Haftungsausschluss:
– Vorbestehende Schäden, die bereits bei Abholung vorhanden waren
– Schäden nach unpersönlicher Rückgabe am vereinbarten Abstellort
– Höhere Gewalt, Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte nach der Rückgabe

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: März 2026